1783 erteilte der Herzog von Sachsen-Meiningen ein großzügiges Privileg zur Herstellung von Porzellan an die Familie Greiner. Neben der erforderten Konzession beinhaltete es unter anderem den Erwerb lokalem Brennholz und Kaolin, die Nutzung von Schloss Rauenstein
sowie die Erlaubnis das bei Glückstal im Besitz befindliche Pochwerk in ein Präparationswerk umbauen lassen dürfen. Dem Warenverzeichnis von 1803 zufolge produzierte die Porzellanfabrik Friedrich Christian Greiner & Söhne „Dejeuners, Kaffee- und Teeservice, Mundtassen, Schokoladebecher, Türkenbecher, Pfeifenstummel [und] Pfeifenköpfe“. Die Geschirrherstellung orientierte sich dabei in Form und Bemalung an Meißen. Figürliche Plastiken kamen selten vor.
Nach dem Tod des letzten hinterbliebenen Gründers im Jahre 1820 ging das Unternehmen an die Erben Johann Friedrich und Christian Daniel Greiners. Mitte des 19. Jahrhunderts gelang die Rauensteiner Porzellanfabrik in den Besitz des Kaufmannes G.H. Wirth aus Schalkau. Gleichzeitig entstand ein Konflikt mit Meißen wegen der neu eingeführten Marke der überkreuzten Fähnchen, welche der Meißner Porzellanmanufaktur zu sehr seiner eigenen Marke ähnelte. Ab 1900 wurde die Porzellanmanufaktur als Aktiengesellschaft geführt und dem Strupp Konzern angegliedert. Aus finanziellen Gründen wurde der Betrieb noch vor dem Zweiten Weltkrieg stillgelegt.
1783 bis ca. 1850 führte die Rauensteiner Porzellanmanufaktur in lateinischer Schrift ein „R“ oder „R-n“ für Rauenstein als Marke. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts dann „Rn“ oder „R=n“ unter überkreuzten Fähnchen bis 1895 die Nutzung dieses Warenzeichen gerichtlich untersagt wurde. Die Marke ist vorwiegend in Unterglasurblau, teils auch in –rot, angebracht.
Nach dem Tod des letzten hinterbliebenen Gründers im Jahre 1820 ging das Unternehmen an die Erben Johann Friedrich und Christian Daniel Greiners. Mitte des 19. Jahrhunderts gelang die Rauensteiner Porzellanfabrik in den Besitz des Kaufmannes G.H. Wirth aus Schalkau. Gleichzeitig entstand ein Konflikt mit Meißen wegen der neu eingeführten Marke der überkreuzten Fähnchen, welche der Meißner Porzellanmanufaktur zu sehr seiner eigenen Marke ähnelte. Ab 1900 wurde die Porzellanmanufaktur als Aktiengesellschaft geführt und dem Strupp Konzern angegliedert. Aus finanziellen Gründen wurde der Betrieb noch vor dem Zweiten Weltkrieg stillgelegt.
1783 bis ca. 1850 führte die Rauensteiner Porzellanmanufaktur in lateinischer Schrift ein „R“ oder „R-n“ für Rauenstein als Marke. Ab Mitte des 19. Jahrhunderts dann „Rn“ oder „R=n“ unter überkreuzten Fähnchen bis 1895 die Nutzung dieses Warenzeichen gerichtlich untersagt wurde. Die Marke ist vorwiegend in Unterglasurblau, teils auch in –rot, angebracht.